Wie alle DGSF zertifizierten BeraterInnen und Therapeutinnen orientieren wir uns in unserem Handeln daran, die Handlungsspielräume der KlientInnen zu erweitern und deren Selbstorganisation zu fördern. Insbesondere nehmen wir Themen, die sich unter der Genderperspektive stellen, sensibel wahr.
Für Beratung und Therapie gilt das Prinzip: so kurz wie möglich, so lang wie nötig.
Fachliche Kompetenz
Als Mitglieder der DGSF verpflichten wir uns:
- die für unsere professionelle Tätigkeit erforderliche Kompetenz gemäß den Qualitätsstandards der systemischen Fachgesellschaften zu besitzen;
- die eigene Haltung und Handlungskompetenz einer ständigen selbstkritischen Prüfung zu unterziehen und durch regelmäßige Fortbildung sowie Studium der einschlägigen Literatur zu erweitern;
- die Qualität unseres eigenen professionellen Handelns durch Intervision bzw. Supervision zu sichern;
- eine eventuelle Tätigkeit in der Fort- und Weiterbildung regelmäßig zu evaluieren;
- nur Leistungen im Rahmen nachweislich erworbener Kenntnisse anzubieten.
Zu den fachlichen Standards systemischen Handelns gehört, im jeweiligen Kontext auch mit anderen Systemen und Fachleuten zusammenzuarbeiten sowie deren Kompetenzen und Ressourcen mit einzubeziehen.
DGSF-Mitglieder sollen im Rahmen ihrer persönlichen bzw. institutionellen Möglichkeiten zur Mitwirkung an Forschungsvorhaben bereit sein.
Selbstfürsorge
Reflektierte Professionalität beinhaltet einen sorgsamen Umgang mit den persönlichen und fachlichen Ressourcen und deren Pflege. Für uns heißt das:
- die Grenzen der eigenen Belastbarkeit zu kennen;
- Anzeichen rechtzeitig zu bemerken;
- institutionelle und individuelle Entlastungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen;
- eine Balance zwischen unserer eigenen Rolle und dem Auftrag im jeweiligen Kontext zu finden;
- uns einer reflektierenden Außenwelt zu stellen (Supervision, Intervision, Fortbildung).
Schweigepflicht
Wie alle Mitglieder der DGSF verpflichten s, alle Mitteilungen ihrer KlientInnen entsprechend den gesetzlichen Regelungen vertraulich zu behandeln, auch über den Tod hinaus. Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ist für jedes Mitglied des Systems zu gewährleisten. Sie müssen auch für den Fall von Krankheit, Unfall oder Tod des/der BeraterIn bzw. TherapeutIn sicher gestellt werden. Diese Schweigepflicht gilt auch für Supervisionen und Intervisionen, für Veröffentlichungen und für die Fort- und Weiterbildung.
KlientInneninformationen dürfen von uns nur mit deren schriftlicher Einwilligung oder bei gesicherter Anonymität in der Fort- und Weiterbildung oder in Veröffentlichungen benutzt werden.
Unsere Dokumentation klientInnenbezogener Daten erfolgt unter Wahrung der Datenschutzbestimmungen entsprechend den fachlichen Standards.
Information und Aufklärung
In unserem Bemühen um Klarheit und Transparenz gegenüber den KlientInnen/KundInnen informieren die Mitglieder der DGSF in verständlicher und angemessener Form über:
- ihre berufliche Qualifikation und Verbandszugehörigkeit;
- Art und Umfang der angebotenen Leistung und deren mögliche Folgen;
- die finanziellen Bedingungen;
- die Vertraulichkeit und die Schweigepflicht;
- die Art der Dokumentation von Daten.
Jede unwahrhaftige oder irreführende Werbung ist zu unterlassen.
Den KlientInnen wird von uns Gelegenheit gegeben, frei von Zeit- und situativem Druck über die Annahme der angebotenen Leistung zu entscheiden.
Kann eine gewünschte Leistung nicht bzw. nicht weiterhin angeboten werden, so wird dies unsererseits in für die KlientInnen geeigneter Weise begründet und ihnen Hilfe bei der Weitervermittlung angeboten.